-Schießordnung-
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Schießordnung Schützenverein Altkloster von 1883 e.V. Übergreifend

Zur besseren Lesbarkeit wird nachfolgend das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
 

  1. Soweit nicht anders geregelt, gelten die Ausführungen der Sportordnung und die Bestimmungen der Schießstandordnung des Deutschen Schützenbundes.
     

  2. Jeder Schütze ist den Bedingungen der Ausschreibungen, die er durch seine Teilnahme am Schießen anerkennt, unterworfen. Er hat daher diese Bestimmungen und Bedingungen zu kennen und zu beachten.
     

  3. Es darf mit eigenen und Vereinsgewehren geschossen werden, die nach den Bedingungen der gesonderten Ausschreibungen der Wettbewerbe zugelassen sind.
    Hilfestellung beim Schießen ist grundsätzlich nicht erlaubt!
     

  4. Die Vorgaben der Schießzeiten sind einzuhalten. Alle gelösten Scheiben sind am gleichen Tag und nur auf dem Stand zu beschießen und anschließend in die Scheibenkästen einzuwerfen bzw. abzugeben. Gleiches gilt sinngemäß beim Schießen auf elektronischen Scheiben.
     

  5. Den Anordnungen der Schießleitung und der Standaufsichten ist Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde können des Standes verwiesen werden.
     

  6. Eine einmal vergebene Würde oder Preis kann nicht zurückgenommen werden.
     

  7. Ein Schütze oder Schützin kann bis zur Vergabe der Würde oder des Preises disqualifiziert werden.
     

  8. Bei Unstimmigkeiten und Einsprüchen entscheidet das Schiedsgericht des Schützenvereins Altkloster. Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts kann Berufung beim geschäftsführenden Vorstand eingelegt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!
     

  9. Das Schiedsgericht besteht aus dem Präsidenten, zugleich Vorsitzender, dem Vereinssportleiter und dem Vorsitzenden der Sportabteilung.
     

  10. Für jeden Einspruch und jede Berufung ist ein Beitrag von 20,00 € zu hinterlegen. Dieser Betrag fällt an die Kasse des Hauptvereins bei Nichtanerkennung des Einspruchs bzw. der Berufung. Bei Anerkennung der Berufung wird der Betrag zurückgezahlt.
     

  11. Mit der Teilnahme an den Schießveranstaltungen erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre für die Veranstaltung benötigten Daten und dieim Wettkampf erzielten Ergebnisse zu organisatorischen Zwecken elektronisch erfasst und in Ergebnislisten, Aushängen, Presse und im Internet unter Angabe von Name, Vorname und Verein, Betrieb etc. veröffentlicht werden.
     

  12. Diese Schießordnung ist mit Genehmigung des Hauptvorstandes für jeden Teilnehmer als verbindlich erklärt worden.
     

  13. Sollte bei den Bedingungen der gesonderten Disziplinen und Ausschreibungen eine Uniform des Schützenverein Altkloster vorgeschrieben sein, so sind die Uniformen zum Schießen nachfolgend definiert.

    Grundsätzlich gilt für alle Schützinnen und Schützen, dass eine Blume nicht
    erforderlich ist und eine Kopfbedeckung und weiße Handschuhe nicht
    getragen werden müssen.

    Damenrott: 
    Schwarze Pumps, Sandalen, schwarzer Rock, weiße Bluse, grüne (alle Schattierungen) Schützenweste mit Altkloster Emblem.

    Schwarz-rotes Damenrott: 
    Schwarze Pumps, Sandalen oder Halbschuhe, schwarzer Rock, schwarze Strumpfhose, weiße Bluse, rote Weste mit Altkloster Emblem.

    Joppenrott: 
    Schwarze Straßenschuhe, schwarze Strümpfe, lange schwarze Anzug- Stoffhose mit Bügelfalte, weißes Hemd, Schützenjoppe mit Altkloster Emblem, farblich abweichende Joppe eines anderen Schützenvereins, in dem der Schütze Mitglied ist, sind zugelassen, Pflichtorden, Rottabzeichen, grüner Schlips. Nicht zur Uniform gehören Turnschuhe, Arbeitsschuhe, Sandalen, schwarze Jeans.

    Schwarzes Rott: 
    Schwarze Straßenschuhe, schwarze Socken, schwarzer Anzug mit Emblem des schwarzen Rotts des Schützenverein Altkloster, Rottabzeichen, weißes Hemd, weiße Fliege.

    Schwarz weißes Rott: 
    Schwarze Schuhe, schwarze Socken, lange schwarze Hose mit 2 weißen Biesen an jeder Außenseite, weiße Smoking Jacke mit schwarzen Schalrevers, schwarzen Ärmelaufschlag, schwarzen Einfassungen der Jackentaschen, Schwalbennester mit Kordeln, Ärmelstreifen mit Schriftzug „Buxtehude-Altkloster“, weißes Smoking Hemd mit verdeckter Knopfleiste, schwarze Fliege, Rottabzeichen.

    Jungschützen Männer: 

    Lange schwarze Anzug-Stoffhose mit Bügelfalte, schwarze Socken, weißes Hemd, grüne Krawatte mit Schützenemblem, Joppe, schwarze Schuhe, Schulterklappen nach Jungschützensatzung, Pflichtorden.

    Jungschützen Frauen: 
    Schwarzer gerader Rock, max. 5 cm über oder unter dem Knie, schwarze Strümpfe/Strumpfhose, weiße Bluse, graue Weste mit Altkloster Wappen, Schulterstücke und Pflichtorden, schwarze Schuhe.

    Spielmannszug: 
    Lange schwarze Hose mit 2 weißen Biesen an jeder Außenseite, schwarze Schuhe, schwarze Socken, Uniformjacke des Spielmannszuges (weiß mit schwarzem Vorderteil).

    Streetband: 
    Schwarze Hose/Rock, weiße Bluse / Hemd, Fließjacke mit Streetband Schriftzug / Logo.
     

    Altkloster im Juli 2024
    Der Vorstand, vertreten durch den Vereinssportleiter.