Mitgliedsantrag
Die Mitgliedschaft (geregelt in §3 unserer Satzung) verlängert sich nach Ablauf von einem Jahr stillschweigend jeweils von Jahr zu Jahr. Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einmonatiger Frist zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. | ||
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Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft ab 21 Jahre im Hauptverein beträgt z.Z. 115,00 € und setzt sich zusammen aus: Vereinsbeitrag fällig am 04.April 70,00 € Kostenumlage fällig am 04.Juli 45,00 €
Mitglieder zwischen 21 und 25 Jahre können einen begründeten Antrag | ||
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Mitglieder bis 21 Jahre 96,00 € incl. Abteilungsbeitrag Bogensport und Sportschützen, Ausnahme Musik Einzug in 2 Teilbeträgen a' 48,00€ am 04. April und 04. Juli eines Jahres | ||
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Familienbeitrag 336,00€ nur auf Antrag für 3 und mehr Mitglieder, die in einem Haushalt leben und die unter 21-jährigen über kein eigenes Einkommen verfügen. Einzug in 2 Teilbeträgen a' 168,00€ am 04. April und 04. Juli eines Jahres | ||
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Aktive Musiker der Buxtehuder Musikzüge sind vom Beitrag des Hauptvereins befreit. | ||
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Neubaufinanzierung in Höhe von jährlich 30,00 € ist zusätzlich -ohne Ausnahme- von allen Mitgliedern ab 16 Jahre am 04.Dezember zu zahlen, befristet, bis der aufgenommene Kredit getilgt ist. |
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Härtefallregelungen behält sich der Vorstand auf Antrag vor. |
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Mitglieder zwischen 18 und 65 Jahren, so sie denn nicht ausschließlich musizieren oder anderweitig mehr als diese Stunden ehrenamtliche Arbeit für den Verein leisten, haben innerhalb von zwei Jahren acht Stunden Arbeitsdienst auf der Schießsportanlage zu leisten. Diese können alternativ mit 10 € pro Stunde abgegolten werden. Näheres siehe Vorstandsbeschluss vom 12.03.2013 / 19.03.2019 |
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