Mitgliedsantrag
| Die Mitgliedschaft (geregelt in §3 unserer Satzung) verlängert sich nach Ablauf von einem Jahr stillschweigend jeweils von Jahr zu Jahr. Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einmonatiger Frist zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. |
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Beiträge im Schützenverein Altkloster
Vereinsbeitrag 90,00 € Kostenumlage 60,00 € Neubaufinanzierung 30,00 € Die Neubaufinanzierung ist befristet, bis die aufgenommenen Kredite getilgt sind.
Die vorgenannten Beiträge werden im Lastschriftverfahren mit monatlich 15,00 € eingezogen. Aktive Musiker der Buxtehuder Musikzüge sind vom Beitrag des Hauptvereins befreit Mitglieder zwischen 18 und 25 Jahre können einen begründeten Antrag auf 50% Ermäßigung stellen |
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| Als Aufnahmegebühr sind einmalig zu zahlen 75,00 € |
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Für Mitglieder bis 18 Jahre beträgt der Jahresbeitrag 96,00 € Der Einzug erfolgt monatlich in Höhe von 8,00 € |
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Familienbeitrag -jährlich neu zu beantragen- 336,00€ Für drei und mehr Mitglieder, die in einem Haushalt leben und höchstens zwei Personen über ein eigenes Einkommen verfügen. Der Einzug erfolgt monatlich in Höhe von 28,00 € |
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| Härtefallregelungen behält sich der Vorstand auf Antrag vor. |
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| Mitglieder zwischen 18 und 65 Jahren, so sie denn nicht ausschließlich musizieren oder anderweitig mehr als diese Stunden ehrenamtliche Arbeit für den Verein leisten, haben innerhalb von zwei Jahren acht Stunden Arbeitsdienst auf der Schießsportanlage zu leisten. Diese können alternativ mit 10 € pro Stunde abgegolten werden. Näheres siehe Beschluss der JHV vom 12.03.2013 / 19.03.2019 |
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