Mitgliedsantrag
Die Mitgliedschaft (geregelt in §3 unserer Satzung) verlängert sich nach Ablauf von einem Jahr stillschweigend jeweils von Jahr zu Jahr. Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einmonatiger Frist zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. | ||
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Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im Hauptverein beträgt zz. 100 € und setzt sich zusammen aus: Vereinsbeitrag fällig am 04.April 60 € Kostenumlage fällig am 04.Juli 40 €
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Mitglieder bis 18 Jahre, Jungschützen sowie aktive Musiker der Buxtehuder Musikzüge sind vom Beitrag und Aufnahmegebühr des Hauptvereins befreit. | ||
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Zusätzlich -ohne Ausnahme- ist von allen Mitgliedern ab 16 Jahren eine Neubaufinanzierung in Höhe von jährlich 30 € am 04.Dezember zu zahlen, befristet bis der aufgenommene Kredit getilgt ist. |
* Die Zugehörigkeit zu einer dieser Unterabteilungen ist abhängig von der Zustimmung der jeweiligen Rottversammlungen (nur 1x jährlich)! Die Beiträge der Unterabteilungen werden durch diese festgelegt und gesondert eingezogen. | ||
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Mitglieder zwischen 18 und 65 Jahren, so sie denn nicht ausschließlich musizieren oder anderweitig mehr als diese Stunden ehrenamtliche Arbeit für den Verein leisten, haben innerhalb von zwei Jahren acht Stunden Arbeitsdienst auf der Schießsportanlage zu leisten. Näheres siehe Vorstandsbeschluss vom 12.03.2013 / 19.03.2019 |
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Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten für die Zwecke der Vereinsverwaltung in automatisierten Anlagen gespeichert werden. | ||
Die Weitergabe an Dritte -mit Ausnahme an Kreditinstitute zum Einzug fälliger Beiträge- ist nicht vorgesehen. | ||
Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.