Schießordnung für das Vogelschießen

1.  Beim Vogelschießen des Eröffnungs- und Schlussschießens kann jeder Jungschütze und alle Mitglieder der einzelnen Rotts (Damen-, Joppen-, Schwarzes und Schwarz-Weißes Rott) teilnehmen und alle teilnahmeberechtigten Mitglieder sind auch preisberechtigt.

 

Beim Vogelschießen während des Schützenfestes kann jeder Jungschütze und alle königsberechtigten Mitglieder des Hauptvereins teilnehmen und sind preisberechtigt. Vogelkönig werden können nur die königsberechtigten Mitglieder (d.h., nicht die Jungschützen). Dabei hat der Ausmarschstempel des jeweiligen Tages keine Bedeutung.


Beim Vogelschießen kann man sich nicht vertreten lassen.

 

2.  Beginn und Ende des Schießens werden von der Leitung des Vogelschießens im Schießstand bekanntgegeben. Nur diese Zeiten gelten als verbindlich.

 

3.  Beim Vogelschießen des Eröffnungs- und Schlussschießens wird in der im Schießbuch vermerkten Reihenfolge geschossen.


Beim Vogelschießen während des Schützenfestes beginnt jedes Jahr eine neue Gruppe im rollierenden Verfahren mit dem Schießen. In den Gruppen ist die namentliche Reihenfolge erst zum Schießen auf den Rumpf verbindlich. Ist das letzte Teil vor dem Rumpf gefallen, wird für den ersten Schuß auf den Rumpf mit der nächsten Gruppe mit namentlichem Aufruf begonnen.

 

4.  Die Reihenfolge der Schützen für das Schießen während des Schützenfestes wird durch Auslosung festgelegt. Dabei wird jeder Schütze einer Gruppe ( I – V ) zugelost. Einzige Ausnahmen: Der Vogelkönig des Vorjahresschützenfestes und die Schützen der Auswertung des Königs- und Bester Mann-Schießens. Der Vorjahreskönig eröffnet als Nr. 1 der Gruppe I das Schießen. Von der Auswertung wird ein Schütze durch Auslosung festgelegt; die anderen jeweils einer vor und einer nach der ausgelosten Nummer gesetzt.

 

5.  Jeder Schütze darf pro Durchgang nur einen Schuss abgeben. Änderungen werden nur durch die Schießleitung bekanntgegeben. Preisberechtigt ist nur, wer seinen Schuß abgegeben hat. Die Preis- und Königsberechtigung endet mit dem Schuß des nachfolgenden Schützen. Der Schuss muss abgegeben sein, bevor das jeweilige Teil gefallen ist. Eventuelle, vorzeitige abgegebene Schüsse von Salvenschützen zählen zum Schützen auf dem Bock.

 

6.  Auf welches Teil der Schütze schießt, ist ihm selbst überlassen. Es darf aber kein Teil des Vogels abgeschossen werden, an dem sich noch ein preisberechtigtes Teil befindet. Geschieht dieses und es fallen mehrere Teile, wird der Orden mit dem niedrigsten Wert verliehen und die restlichen Teile wieder befestigt. Der Rumpf darf erst beschossen werden, wenn sämtliche Teile abgeschossen sind. Fällt der Rumpf, bevor alle anderen Teile abgeschossen sind, gilt ebenfalls obige Regelung.

 

7.  Über abgeschossene Teile bestimmt nur die Schießleitung der Vogelschützen. Diese Entscheidung ist endgültig und unanfechtbar.

 

8.  Es wird nur mit den dafür vorgesehenen Gewehren auf dem Vogelstand geschossen. Schüsse mit beschädigter Munition dürfen nicht abgegeben werden.

 

9.  Aus Zeitgründen kann Salvenschießen angesetzt werden Diese Entscheidung trifft allein die Schießleitung der Vogelschützen. Die Salvenschützen werden von der Schießleitung der Vogelschützen ernannt. Ein Schütze der Vogelschützen-Schießleitung wird als Leiter und Ansager der Kommandos für die Salvenschützen alleinberechtigt eingesetzt.

 

10.  Diese Schießordnung ist mit Genehmigung des Hauptvorstandes für jeden Vogelschützen als verbindlich erklärt worden.